ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. MIETOBJEKT
    Die SRK & Partner Ferienvillas s.l. als Vermittler überläßt dem Mieter das auf der Vorderseite aufgeführte Mietobjekt zur persönlichen Benützung. Weitervermietungen sind nicht erlaubt.
     
  2. RESERVATION
    Telefonische,schriftliche oder persönliche Anmeldung gilt als Reservation und ist für den Mieter verbindlich.Der unterzeichnete Mietvertrag muss innert 10 Tagen im Besitz der SRK & Partner Ferienvillas s.l. sein, sonst kann das Mietobjekt ander-weitig vermietet werden.
     
  3. ZAHLUNG
    Mit der Anzahlung von 50% des Gesamtpreises wird dem Mieter die definitive Reservation zugesichert. Der Rest muss bis spätestens 6 Wochen vor Mietantrit bezahlt werden. Andere Zahlungsmodalidäten müssen vorher abgesprochen werden.
     
  4. SCHLÜSSEL
    Die Schlüssel werden dem Mieter bei der SRK & Partner Ferienvillas s.l. übergeben, sofern die ganze Mietsumme fristgemäss einbezahlt wurde. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls bei SRK & P.Ferienvillas s.l. . Bei Verlust der Hausschlüssel werden aus Sicherheitsgründen die Türschlösser und – schlüssel auf Kosten des Mieters ausge wechselt.
     
  5. BELEGUNG / HAUSTIERE
    Das Haus ist am Tag der Anreise ab 13.00 Uhr bezugsbereit und muss am Tag der Abreise bis 09.00 Uhr geräumt sein. Das Haus darf nur mit derjenigen Anzahl Personen belegt werden,die auf dem Mietvertrag genannt ist. Haustiere sind nur nach Absprache mit der SRK & Partner Ferienvillas s.l. erlaubt. Aus hygienischen Gründen und Allergien dürfen keine Haustiere in die Schlafräume gelassen werden.
     
  6. SORGFALTSPFLICHT
    Das Mietobjekt und sein Inventar sind sorgfältig zu behandeln.Es soll auch Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden.Beschädigungen jeder Art sind sofort der SRK & Partner Ferienvillas s.l. zu melden und vor Ort zu entschädigen nachträglich festgestellte Schäden werden mit der Kaution verrechnet.Während der Abwesenheit des Mieters müssen sämtliche Haustüren sowie alle Tore zum Grundstück abgeschlossen werden. Die Reinigung der Kücheneinrichtung ( Geschirr / Besteck / Grill ) ist Sache des Mieters und ist nicht in der Endreinigung inbegriffen. Bei grober Verschmutzung des Kücheninventars muss die Reinigung vom Mieter übernommen werden. Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben.
     
  7. HAFTUNG
    Der Vermieter sowie die SRK & Partner Ferienvillas s.l. übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Unfälle oder Diebstahl welche dem/den Mietern während der Mietdauer entstehen. Insbesondere weisen wir auf die persönliche Sorgfaltspflicht der Eltern oder anwesenden Personen gegenüber badender Kinder im Pool hin.
     
  8. BEANSTANDUNGEN
    Beanstandungen sind der SRK & Partner Ferienvillas s.l. unverzüglich zu melden.Wir sind ausserdem dankbar für Hinweise auf bereits bestehende Mängel, fehlende oder defekte Geräte,Schlüssel ect. Zeitweilige Unterbrechung der Wasser – und Stromzufuhr durch das entsprechende Amt berechtigt nicht zur Rückerstattung eines Teilbetrages.
     
  9. ANNULIERUNG
    Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten,so hat er dies der SRK & Partner Ferienvillas s.l. unverzüglich zu melden. Bei Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter verfällt die geleistete Anzahlung. Bei Krankheitsbedingter Stornierung empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Annullationsversicherung.
     
  10. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND
    Alle Schadenersatzansprüche des Mieters sind an den jeweiligen Leistungsträger* zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft /Wohnort des Leistungsträgers*
    * steht jeweils für Eigentümer,Vermieter,Vermittler.















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