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1. EINLEITUNG
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der SRK & Partner Ferienvillas S.L. Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sorgfältig zu studieren.
2. MIETOBJEKT
Die
SRK & Partner Ferienvillas S.L. als Vermittler überlässt dem Mieter
das auf der Vorderseite aufgeführte Mietobjekt zur persönlichen
Benützung. Weitervermietungen sind nicht erlaubt. Das Mietobjekt
darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden. Kinder und
Kleinkinder inbegriffen. Zusätzliche Personen werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. RESERVATION
Telefonische, schriftliche ( inkl. E-Mail ) oder persönliche Anmeldung gilt als Reservation und ist für den Mieter verbindlich! Der unterzeichnete Mietvertrag muss innerhalb von 10 Tagen bei der SRK & Partner Ferienvillas S.L. eingehen, sonst kann das Mietobjekt weiter vermietet werden.
4. ZAHLUNG
Mit
der Anzahlung von 50% des Gesamtpreises wird dem Mieter die definitive
Reservation zugesichert. Der Restbetrag muss bis spätestens 6 Wochen
vor Mietantritt bezahlt werden. Andere Zahlungsmodalitäten müssen
vorher abgesprochen werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung des
Restbetrages resp. der gesamten Mietsumme kann SRK & Partner
Ferienvillas S.L. die Leistungen verweigern.
5. SCHLÜSSEL
Die
Schlüssel werden dem Mieter bei der SRK & Partner Ferienvillas S.L.
übergeben, sofern die ganze Mietsumme fristgemäss einbezahlt wurde. Die
Rückgabe erfolgt ebenfalls bei SRK & Partner Ferienvillas S.L. Bei
Verlust der Hausschlüssel werden aus Sicherheitsgründen die
Türschlösser und – Schlüssel auf Kosten des Mieters ausgewechselt.
6. BELEGUNG / HAUSTIERE
Das Haus ist am Tag der Anreise ab 13.00 Uhr bezugsbereit und muss am Tag der Abreise bis 09.00 Uhr geräumt sein. Das
Haus darf nur mit derjenigen Anzahl Personen belegt werden, die auf dem
Mietvertrag genannt ist. Haustiere sind nur nach Absprache mit der SRK
& Partner Ferienvillas S.L. erlaubt. Aus hygienischen Gründen und Allergien dürfen keine Haustiere in die Schlafräume gelassen werden.
7. SORGFALTSPFLICHT
Das
Mietobjekt und sein Inventar sind sorgfältig zu behandeln. Es soll auch
Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Beschädigungen jeder Art
sind sofort der SRK & Partner Ferienvillas S.L. zu melden und
vor Ort zu entschädigen, nachträglich festgestellte Schäden werden mit
der Kaution verrechnet. Während der Abwesenheit des Mieters müssen
sämtliche Haustüren sowie alle Tore zum Grundstück abgeschlossen
werden. Die Reinigung der Kücheneinrichtung ( Geschirr / Besteck /
Grill ) ist Sache des Mieters und ist nicht in der Endreinigung
inbegriffen. Bei grober Verschmutzung des Kücheninventars / Grill, muss
die Reinigung vom Mieter übernommen werden und wird mit der Kaution verrechnet. Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben.
8. HAFTUNG
Der
Vermieter sowie die SRK & Partner Ferienvillas S.L. übernimmt
keinerlei Haftung für jegliche Unfälle, Diebstahl oder
Einbruchdiebstahl welche dem / den Mietern während der Mietdauer
entstehen. Ist der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen, haftet
die SRK & Partner Ferienvillas S.L. nicht :
Handlungen oder
Unterlassen ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person unvorhersehbare
oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der
vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind Höhere Gewalt oder
Ereignisse, welche die SRK & Partner Ferienvillas S.L. der
Vermittler oder Hilfspersonen trotz aller gebotenen Sorgfaltspflicht
nicht vorhersehen oder abwehren konnte. Insbesondere weisen wir auf die
persönliche Sorgfaltspflicht der Eltern und/oder der anwesenden Personen
gegenüber badender Kinder im Pool hin!
Schadenersatzforderungen gegen
SRK & Partner Ferienvillas S.L. vertragliche Ansprüche vorbehalten, verfallen innehalb von einem Monat. Die Frist beginnt an dem auf das
Ende der Mietperiode folgenden Tag.
9. BEANSTANDUNGEN
Beanstandungen
sind der SRK & Partner Ferienvillas S.L. unverzüglich zu melden. Wir sind ausserdem dankbar für Hinweise auf bereits bestehende Mängel,
fehlende oder defekte Geräte, Schlüssel etc. Zeitweilige
Unterbrechung der Wasser – und Stromzufuhr durch das entsprechende Amt
berechtigt nicht zur Rückerstattung eines Teilbetrages.
10. ANNULLIERUNG
Kann
der Mieter die vereinbarten Ferien jeglicher Art nicht antreten, so hat
er dies der SRK & Partner Ferienvillas S.L. unverzüglich zu melden! Bei Nichtantreten des Miet –Verhältnisses, ist der gesamte vereinbarte
Mietpreis geschuldet. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer
Annullationsversicherung.
11. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND
Alle
Schadenersatzansprüche des Mieters sind an den jeweiligen
Leistungsträger* zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der
jeweilige Ort der Miet - Liegenschaft / des Leistungsträgers*.
(*) steht jeweils für Eigentümer, Vermieter, Vermittler.
Überarbeitete Version / letzte Änderung am 03. Oktober 2009
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