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MIETOBJEKT
Die SRK & Partner Ferienvillas s.l. als Vermittler überläßt
dem Mieter das auf der Vorderseite aufgeführte Mietobjekt zur
persönlichen Benützung. Weitervermietungen sind nicht
erlaubt.
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RESERVATION
Telefonische,schriftliche oder persönliche Anmeldung gilt als
Reservation und ist für den Mieter verbindlich.Der unterzeichnete
Mietvertrag muss innert 10 Tagen im Besitz der SRK & Partner
Ferienvillas s.l. sein, sonst kann das Mietobjekt ander-weitig vermietet
werden.
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ZAHLUNG
Mit der Anzahlung von 50% des Gesamtpreises wird dem Mieter die
definitive Reservation zugesichert. Der Rest muss bis spätestens
6 Wochen vor Mietantrit bezahlt werden. Andere Zahlungsmodalidäten
müssen vorher abgesprochen werden.
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SCHLÜSSEL
Die Schlüssel werden dem Mieter bei der SRK & Partner Ferienvillas
s.l. übergeben, sofern die ganze Mietsumme fristgemäss
einbezahlt wurde. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls bei SRK &
P.Ferienvillas s.l. . Bei Verlust der Hausschlüssel werden
aus Sicherheitsgründen die Türschlösser und –
schlüssel auf Kosten des Mieters ausge wechselt.
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BELEGUNG / HAUSTIERE
Das Haus ist am Tag der Anreise ab 13.00 Uhr bezugsbereit und muss
am Tag der Abreise bis 09.00 Uhr geräumt sein. Das Haus darf
nur mit derjenigen Anzahl Personen belegt werden,die auf dem Mietvertrag
genannt ist. Haustiere sind nur nach Absprache mit der SRK &
Partner Ferienvillas s.l. erlaubt. Aus hygienischen Gründen
und Allergien dürfen keine Haustiere in die Schlafräume
gelassen werden.
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SORGFALTSPFLICHT
Das Mietobjekt und sein Inventar sind sorgfältig zu behandeln.Es
soll auch Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden.Beschädigungen
jeder Art sind sofort der SRK & Partner Ferienvillas s.l. zu
melden und vor Ort zu entschädigen nachträglich festgestellte
Schäden werden mit der Kaution verrechnet.Während der
Abwesenheit des Mieters müssen sämtliche Haustüren
sowie alle Tore zum Grundstück abgeschlossen werden. Die Reinigung
der Kücheneinrichtung ( Geschirr / Besteck / Grill ) ist Sache
des Mieters und ist nicht in der Endreinigung inbegriffen. Bei grober
Verschmutzung des Kücheninventars muss die Reinigung vom Mieter
übernommen werden. Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben.
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HAFTUNG
Der Vermieter sowie die SRK & Partner Ferienvillas s.l. übernimmt
keinerlei Haftung für jegliche Unfälle oder Diebstahl
welche dem/den Mietern während der Mietdauer entstehen. Insbesondere
weisen wir auf die persönliche Sorgfaltspflicht der Eltern
oder anwesenden Personen gegenüber badender Kinder im Pool
hin.
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BEANSTANDUNGEN
Beanstandungen sind der SRK & Partner Ferienvillas s.l. unverzüglich
zu melden.Wir sind ausserdem dankbar für Hinweise auf bereits
bestehende Mängel, fehlende oder defekte Geräte,Schlüssel
ect. Zeitweilige Unterbrechung der Wasser – und Stromzufuhr
durch das entsprechende Amt berechtigt nicht zur Rückerstattung
eines Teilbetrages.
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ANNULIERUNG
Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten,so hat er
dies der SRK & Partner Ferienvillas s.l. unverzüglich zu
melden. Bei Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter verfällt
die geleistete Anzahlung. Bei Krankheitsbedingter Stornierung empfehlen
wir Ihnen den Abschluss einer Annullationsversicherung.
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ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND
Alle Schadenersatzansprüche des Mieters sind an den jeweiligen
Leistungsträger* zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist der jeweilige Ort der Liegenschaft /Wohnort des Leistungsträgers*
* steht jeweils für Eigentümer,Vermieter,Vermittler.